Domaingrabbing

Was versteht man unter Domaingrabbing

Domaingrabbing, auch als „Domain Grabbing“ oder „Cybersquatting“ bezeichnet, ist eine umstrittene Praxis, bei der Einzelpersonen oder Unternehmen Domains mit dem Ziel erwerben, von anderen, insbesondere Markeninhabern, später einen höheren Preis für den Verkauf der Domain zu verlangen. Domaingrabbing kann verschiedene Formen annehmen und wirft oft rechtliche und ethische Fragen auf. Hier sind einige wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Domaingrabbing:

  1. Registrierung von Markennamen: Eine häufige Form des Domaingrabbings besteht darin, Domains zu registrieren, die Markennamen, Produktnamen oder geschützte Begriffe enthalten. Die Grabber hoffen oft, dass die Inhaber dieser Marken oder Begriffe die Domains zu einem höheren Preis erwerben werden.
  2. Spekulative Domainregistrierung: Domaingrabber können auch Domains registrieren, die auf bevorstehende Trends, Ereignisse oder Entwicklungen abzielen, in der Hoffnung, dass diese Domains später gefragt sind.
  3. Preissteigerung: Nach der Registrierung versuchen Domaingrabber oft, die Domains zu einem deutlich höheren Preis zu verkaufen, insbesondere wenn es eine Nachfrage von Markeninhabern oder anderen Interessenten gibt.
  4. Rechtsstreitigkeiten: Domaingrabbing kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn Markeninhaber die Rückgabe oder den Kauf der Domain verlangen und der Domaingrabber dies ablehnt.
  5. Schutzmechanismen: Markeninhaber können Schutzmechanismen wie das UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) nutzen, um unrechtmäßig erworbene Domains zurückzufordern.
  6. Ethik und Rechtmäßigkeit: Domaingrabbing ist ethisch umstritten und kann in einigen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, insbesondere wenn es Markenrechte verletzt. Die Rechtslage kann je nach Land unterschiedlich sein.
  7. Wertvolle Domains: Nicht alle Domainregistrierungen werden als Domaingrabbing betrachtet. Es gibt viele legitime Gründe, wertvolle Domains zu registrieren, z. B. für Geschäftszwecke oder zur Investition.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Domainregistrierungen als Domaingrabbing betrachtet werden, und es gibt legale und legitime Gründe, Domains zu registrieren. Dennoch sollten Domaininhaber und Markeninhaber sich bewusst sein, dass Domaingrabbing eine Herausforderung darstellen kann, insbesondere wenn es darum geht, wertvolle Markennamen und Begriffe zu schützen. In vielen Fällen müssen rechtliche Schritte unternommen werden, um Domains von Domaingrabbern zurückzufordern oder zu verhindern, dass sie registriert werden.

Ziele von Domaingrabbing

Zwei mögliche Ziele, die durch Domaingrabbing erreicht werden sollen, sind der teure Verkauf und eine hohe Klick Popularität. Der Domainname legt dem Besucher und Suchmaschinen nahe, dass ein bestimmtes Thema dort abgehandelt wird, obwohl dies nicht der Fall ist. Dadurch wird Traffic generiert, und die Domain eignet sich gut für den Verkauf.

Verwaltung von Domains

Domains werden von verschiedenen Registraren vergeben. Für die Top Level Domain .de ist in Deutschland die DENIC zuständig, welche die Domains verwaltet. Für die Domainanmeldung sind allerdings verschiedene Internet Service Provider zuständig, die eng mit der DENIC zusammenarbeiten. Domains mit anderen Endungen werden von anderen Registraren gehandhabt, wie zum Beispiel das ICANN, welches für die Top Level Domains .com, .info und .org zuständig ist. Genauso wie auch normale Webseitenbetreiber können sich Domaingrabber an diese Stellen wenden und Domains registrieren.

Die Entwicklung und rechtliche Aspekte des Domaingrabbing

Domaingrabbing war vor allen Dingen in den 90ern und frühen 2000ern beliebt, da viele Unternehmen noch keine Online Präsenz besaßen. Domains mit dem Markennamen oder relevanten Begriffen wurden massenweise registriert und dann an die eigentlichen Rechteinhaber verkauft. Auch heute noch ist Domaingrabbing beliebt, wenn es um Expired Domains geht, ungeachtet dessen ob dieses dem Recht entspricht. Außerdem registrieren Webseitenbetreiber viele Domains, die generische Begriffe beinhalten.

Rechtslage und rechtliche Konsequenzen

Die Rechtslage beim Domaingrabbing ist eine häufig gestellte Frage. Domaingrabbing ist ein gängiger Bestandteil des Domainhandels und prinzipiell nicht gesetzwidrig. Allerdings kann es gegen das Gesetz verstoßen, wenn es sich um kennzeichenrechtlich geschützte Namen handelt. In solchen Fällen kann das ein Verstoß gegen §12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedeuten, der Rechte des Namensgebrauchs regelt.

Urteile und Beispiele

Ein berühmtes Urteil bezüglich Domaingrabbing aus dem Jahr 2005 legte einen Rechtsstreit um den Domainnamen kettenzüge.de bei. In diesem Fall wurde die Registrierung der Domain kettenzüge.de angefochten. Das Leipziger Urteil wurde später auch vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Dadurch wurde die allgemeine Streitfrage geklärt, ob Domaingrabbing grundsätzlich illegal ist.

Signifikanz für das Online-Marketing

Domaingrabbing spielt für Agenturen und die Suchmaschinenoptimierung heutzutage keine so große Rolle mehr wie in den Anfangszeiten des Internets. Das automatisierte Erstellen von Inhalten und Werbelinks auf den registrierten Domains kann von Google als Spam eingestuft werden. Wann genau die Registrierung einer Domain als rechtswidrig gilt, wird von Gerichten geklärt. Prinzipiell ist Domaingrabbing erlaubt, solange die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Um Domaingrabbing zu vermeiden, ist es für Webseitenbetreiber wichtig, ihre Domain regelmäßig zu verlängern, um Domaingrabbern keine Chance zu geben.

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