Information: Die Einreichfrist für den Antrag endet mit 30.04.2022.
Die Wirtschaftsagentur Wien bietet aktuell mit Wien online next eine attraktive Fördermöglichkeit für den On- und Offlinehandel an. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und bis zu 50 Prozent der Investitionssumme. Die wichtigsten Details der Förderung erfahren Sie hier.
Kurzer Überblick über die Förderung
Für einen kurzen Überblick der Förderung haben wir die wichtigsten Eckpunkte hier für Sie zusammengefasst.
- Bis zu 50 % der Projektkosten sind förderbar
- Das Projekt muss eine Mindestgröße von 5.000 Euro aufweisen
- Maximal werden 20.000 Euro gefördert
- Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Die Projektlaufzeit darf ein Jahr nicht überschreiten
Wer wird gefördert?
Die Antragsberechtigten für Wien online next sind Kleinst- und Kleinunternehmer mit weniger als 50 Mitarbeitern aus Wien, die mehr als 25 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit dem Einzelhandel erwirtschaftet haben. Als Nachweis ist hierfür der Jahresabschluss 2020 heranzuziehen. Auch Reisebüros sind antragsberechtigt – für sie gilt die genannte 25-Prozent-Anforderung natürlich nicht.
Für einen erfolgreichen Antrag müssen die Projekte zur Verknüpfung des Off- und Onlinehandels dienen, auch Onlinehändler, die einzelne stationäre Maßnahmen setzen, sind antragsberechtigt. Das Errichten eines neuen Geschäftslokals gilt als Bewertungsbonus. Jedenfalls müssen aber mindestens zwei Maßnahmen des folgenden Maßnahmenkatalogs erfüllt sein:
- Verbesserung von technischen Systemen
- Bewerbung des eigenen Angebots
- Suchmaschinenoptimierung
- Aufbau neuer Verkaufskanäle
- Optimierung bestehender Verkaufskanäle
- Verbesserungen im Bereich der Logistik
- Internationale Ausrichtung
Der Hintergrund: Mit der Coronakrise wurden viele stationäre Handelsbetriebe hart getroffen. Im Verlauf der vergangenen Monate entwickelten viele dieser Betriebe Onlinekanäle für ihren Vertrieb. Damit diese Kanäle weiter gestärkt werden, ist diese Förderung ins Leben gerufen worden. Gleichzeitig richtet sie sich nicht nur an den stationären Handel: Auch reine Onlinebetriebe, die stationäre Maßnahmen setzen möchten, profitieren von dieser Förderung.
Von der Förderung leider ausgenommen sind Unternehmen, die sich in Gründung befinden, GesBRs und Arbeitsgemeinschaften. Auch ein anhängiges Insolvenzverfahren verhindert einen erfolgreichen Antrag. Zuletzt sind auch gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Rechtsträger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und Vereine sowie Interessensvertretungen auf privatrechtlicher Grundlage von der Förderung ausgenommen.
//newsletter
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 50 Prozent der Projektkosten sind förderbar, wobei die Projektgröße mindestens ein Volumen von 5.000 Euro haben muss, die Projektlaufzeit ein Jahr nicht übersteigen darf und maximal 20.000 Euro pro Projekt (etwa ein Onlineshop oder Suchmaschinenoptimierung) gefördert werden.
Die Förderung erfolgt allerdings nur, wenn die Projektplanung transparent übermittelt wird und dabei gute Erfolgsaussichten ableitbar sind. Die angegebenen Kosten müssen bei der Antragsstellung nach Positionen klar definiert sein und mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Zum Zeitpunkt der Endabrechnung müssen die Kosten zudem nachweislich angefallen sein.
Mögliche förderbare Kostenarten sind Personalkosten, Kosten für externe Dienstleistungen, Kosten für die Anschaffung technischer Anlagen, Kosten für die Anschaffung von immateriellen Anlagegütern wie Lizenzen und Software und Sach- bzw. Materialkosten, die im Projektzusammenhang stehen.
Fristen und weitere Informationen
Die Frist dieser Förderung läuft von 01.05.2021 bis 30.04.2022. In diesem Zeitraum sind Anträge einreichbar. Bei der Antragsstellung müssen Unternehmen sowohl den geplanten Projektbeginn als auch das geplante Ende bekannt geben.
Der Antrag für die Förderung kann über cockpit.wirtschaftsagentur.at eingereicht werden.
Die Wirtschaftsagentur Wien nennt auch die Bewertungskriterien für die Förderung:
- Zusatznutzen des Projekts
- Inhaltliche Qualität des Vorhabens
- Inhaltliche Risiken des Projekts
- Wirtschaftliche Relevanz der Maßnahmen
- Interne Ressourcenverfügbarkeit
- Regionalwirtschaftliche Relevanz des Vorhabens
- Beschäftigungseffekt in der Wiener Betriebsstätte
Auch eine Kombination mit anderen Förderungen wie KMU.E-Commerce ist möglich, auch für das gleiche Projekt.
Allerdings ist mit Wien online next nur ein Projekt förderbar. Ein einzelnes Unternehmen kann daher nicht die Förderung für mehrere Projekte beantragen. Es muss jedenfalls auch ein Sitz sowie eine Betriebsstätte in Wien nachweisbar sein.
Wie itweb Ihnen helfen kann
Wenn Sie Fragen zu dieser Förderung haben, können Sie direkt bei der Wirtschaftsagentur Wien anfragen. Sollten Sie ein Projekt mit itweb planen, etwa einen Onlineshop oder Suchmaschinenoptimierung, helfen wir Ihnen auch gerne bei der Antragsstellung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir klären Ihr Anliegen.