Update: Der Gesamtförderungstopf für das Jahr 2021 ist bereits vollständig ausgeschöpft. Über andere Fördermöglichkeiten lesen Sie regelmäßig in unseren Ratgeberbeiträgen. Aktuell gibt es die Wien online next Förderung (bis zu 50 % der Investitionssumme) als Alternative.
Im September 2020 ist die Förderung KMU.E-Commerce der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) im Auftrag vom Bundesministerium für Digitalisierung angelaufen. Innerhalb weniger Tage waren die Mittel aus dem Fördertopf damals ausgeschöpft. Nun gibt es eine Fortsetzung dieser Unterstützung für die österreichischen KMU dank einer Aufstockung des Fördertopfs auf zehn Millionen Euro. Wir von itweb informieren Sie in diesem Ratgeber über die wichtigsten Rahmenbedingungen der Förderung für Webshops, Suchmaschinenoptimierung und Co.
Überblick
Ist die aws Investitionsprämie für Digitalisierung noch erhältlich?
Rascher Überblick über das Förderprogramm
Welche Projekte werden unterstützt? Förderung für Webshops, Suchmaschinenoptimierung und Co.
Welche Projekte werden nicht unterstützt?
Ist die aws Investitionsprämie für Digitalisierung noch erhältlich?
Wir haben in den vergangenen Monaten mehrmals über die Fördermöglichkeit der aws informiert. Digitalisierungsprojekte wurden hierbei in der Höhe von 14 % gefördert. Neuanträge sind derzeit nicht mehr möglich. Weil wir immer wieder Anfragen zu Förderungen erhalten, informieren wir hier unsere Leser über die Förderung KMU.E-Commerce.
Rascher Überblick über das Förderprogramm
Die Förderung KMU.E-Commerce der aws richtet sich an österreichische Klein- und Mittelbetriebe, die konkrete Vorstellungen über ihr nächstes Digitalisierungsprojekt haben. Förderfähig sind Projekte wie Onlineshops oder Social-Media-Tools in der Höhe zwischen € 3.000 und € 60.000. Der maximale Zuschuss liegt bei € 12.000. Damit soll ein Anreiz für Investitionen in den Bereichen E Commerce und der digitalen Transformation geschaffen werden.
Nachdem diese Förderung schon im September 2020 angerollt ist, wurden die Fördermittel mit 19.03.2021 aufgestockt. Alle Interessenten sollten schnell handeln, da in der ersten Förderrunde bereits nach einigen Tagen alle Mittel ausgeschöpft wurden. Aus diesem Grund wurde auch der Prozentsatz der Unterstützung verändert. Um möglichst vielen KMU zu helfen, werden nun 20 % statt 30 % der Gesamtsumme gefördert.
Welche Projekte werden unterstützt? Förderung für Webshops, Suchmaschinenoptimierung und Co.
Förderfähig sind alle Branchen außer der weiter unten aufgelisteten Branchen (siehe „Welche Projekte werden nicht unterstützt“).
In Hinblick auf die Unternehmensgröße muss es sich um ein KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich handeln. Dabei sind natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften förderfähig. Sie müssen lediglich in ihrem Namen und auf eigene Rechnung ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbstständig betreiben. Wer ist noch förderfähig? Personen, die einen Freien Beruf mit oder ohne Zugehörigkeit zu einer Kammer ausüben. Sie müssen über eine Kennzahl des Unternehmensregisters KUR verfügen.
Es werden E-Commerce-Projekte unterstützt. Als Beispiel gibt die aws Programmiertätigkeiten, Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete und auch M-Commerce Optimierung an.
Die geförderten IT-Dienstleistungen müssen „einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele“ beitragen:
- Aufbau einer Onlinepräsenz zur Vermarktung und zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung und Ausbau von Webshops und Nutzung von Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Einrichtung und Verbesserung von Onlineshops mit Fokus auf M-Commerce und deren Usability.
- Hilfe bei E-Commerce-Prozessen wie Logistik, Zahlungsverfahren oder Customer-Relationship-Management
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Security
- Einrichtung oder Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce-Gütezeichen
Damit sind selbstverständlich Dienstleistungen und aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter förderfähig. Nach dem Projektende wird der rückzahlbare Zuschuss als Einmalbetrag ausbezahlt.
Welche Projekte werden nicht unterstützt?
Ausgenommen sind Unternehmen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur tätig sind. Außerdem sind Unternehmen ausgenommen, deren Geschäftsfelder ausschließlich im digitalen Bereich liegen. Als Beispiele werden Fintechs, Vermittlungsplattformen oder Software- und App-Unternehmen genannt. Auch Gebietskörperschaften und gemeinnützige Vereine erhalten keine Unterstützung im Rahmen von KMU.E-Commerce.
Zudem dürfen folgende Aspekte nicht zutreffen
- Kosten, die bereits durch die Förderung KMU.DIGITAL gefördert werden
- Kosten, die bereits vor der Antragsstellung anfallen (es dürfen noch keine Lieferungen oder Leistungen erfolgt sein)
- Kosten, die nicht in Zusammenhang mit einem E-Commerce-Projekt stehen
- Projekte ohne technische Weiterentwicklung wie standardmäßige Upgrades oder lediglich der Austausch von Hardware
- Re-Designs und Aktualisierung von Websites, die nur den Content oder das Design einer Website betreffen
- Kosten, die für SEA anfallen (search engine advertisting). Beachten Sie den Unterschied zwischen search engine optimization (SEO) und search engine advertising (SEA)
- Investitionsstandort außerhalb Österreichs
- Kosten, die nicht in Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen wie Privatanteile als Teil der Investition
- Projekte ohne sichere Finanzierung
- Kosten für Fahrzeuge
- Finanzanlagen, Finanzierungskosten oder aktive Eigenleistungen
- Kosten, die aus einem Unternehmenskauf oder einer Unternehmensübernahme resultieren
- laufende Betriebskosten wie etwa Personalkosten (Lizenzgebühren neu angeschaffter Softwareprodukte sind davon explizit ausgenommen)
- Kosten in Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten
- Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme unterstützt wurden oder werden
- Beratungskosten
- Kosten, die aus Kleinstbetragsrechnungen unter € 150 stammen. Ausgenommen sind monatlich laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von maximal 12 Monaten
- Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die, auf welche Weise immer, rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
Ablauf des Förderantrags
Der Antrag der Förderung muss über den aws Fördermanager erfolgen. Eine Kostenaufstellung und eine Darstellung des Projekts mit Ausgangssituation, Zielsetzung und Ergebnis muss darin enthalten sein. Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und die Einreichung wird analysiert. Danach erhalten Sie so rasch wie möglich eine Rückmeldung und Entscheidung über die Förderung.
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Beispiele: Förderfähige Dienstleistungen von itweb
Für ein besseres Verständnis geben wir einen kleinen Überblick unserer Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation, die förderfähig sind.
In unserem ;Social-Media-Service bieten wir sowohl den Aufbau Ihrer Präsenz in den sozialen Medien als auch eine Strategie-Beratung an. Reine Beratungskosten sind im Gegensatz zum Aufbau einer Social-Media-Präsenz als Teil des Content Marketings nicht förderungsfähig. Wir sind hier flexibel und bieten sowohl reine Beratungen als auch Content Marketing für Ihr Unternehmen an. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, ist unsere Dienstleistung förderfähig.
Bei unserer Suchmaschinenoptimierung bieten wir SEO (search engine optimization) und SEA (search engine advertising) an. Die Kosten für SEA sind Ausgaben für bezahlte Werbung in den Suchmaschinen – diese Kosten sind nicht förderfähig. Die Kosten für unsere SEO-Pakete sind dagegen förderfähig.
Selbstverständlich ist auch eine Förderung für Webshops von itweb möglich.
Hilfestellung durch itweb
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Wir haben in der Vergangenheit bereits einige Unternehmen bei unterschiedlichen Förderanträgen unterstützt und beraten auch gerne Sie.
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